EU-DSGVO - die neue Datenschutzgrundverordnung
alle Unternehmen die nicht nur gelegentlich Kunden- und /oder Mitarbeiterdaten verarbeiten sind betroffen. Der Aufwand um eine, mit dem Datenschutz konforme, Dokumentation vorzuhalten ist niedriger als Sie denken. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung eines Sicherheitskonzepts und/oder den geforderten Verarbeitungsbeschreibungen. Sowie der Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für das Thema Datenschutz.
Betrieblicher Datenschutz nach BDSG
Wenn in Ihrem im Unternehmen regelmässig mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, oder Sie besondere Daten erfassen und verarbeiten sind Sie verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser darf kein Partner oder Gesellschafter des Unternehmens sein. Wenn keine geeignete Person zur Verfügung steht, kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Der Datenschutzbeauftragte führt das sog. Verfahrensverzeichnis gemäß §4g II BDSG über die Art und Umfang der Datenverarbeitung im Unternehmen und prüft und kontrolliert die Einhaltung. Hier bin ich ebenfalls für Sie am Start - mit gepüfter Kompetenz übernehme ich für Sie diesen umfangreichen Part.